Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Thüringen - § 51 Thüringer Schulgesetz (§ 51 ThürSchulG)

Ordnungsmaßnahmen Thüringen - § 51 Thüringer Schulgesetz

 Ordnungsmaßnahmen in Thüringen - § 51 ThürSchulG

Schulische Ordnungsmaßnahmen in Thüringen sind in § 51 Thüringer Schulgesetz geregelt. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Regelungen vor:

Schriftlicher Verweis & strenger Verweis Thüringen

Der schriftliche Verweis ist der Einstieg in Ordnungsmaßnahmen und kann von allen Lehrern angeordnet werden. Der strenge Verweis durch den Schulleiter hat insofern eine gesteigerte Dimension als der Schüler hierdurch beim Schulleiter aktenkundig wird. Mehr Informationen zum schriftlichen Verweis und zum strengen  Verweis erhalten Sie durch den vorstehenden Link

Versetzung in eine Parallelklasss Thüringen

Die Versetzung in eine Parallelklasse ist in Thüringen nicht bei jedem Verstoß denkbar. Die Vorwürfe müssen sich auf einen gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beziehen, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Versetzung in eine Parallelklasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 6 Tagen Thüringen

Der Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tage ist die häufigste Ordnungsmaßnahme in Thüringen. Es ist eine erhebliche Hemmschwelle, bis es soweit ist, so dass man befürchten muss, dass die Schule einen künftig auf dem Kieker hat, ist diese Hemmschwelle erst einmal überwunden. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen Thüringen

Der Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen wird in Thüringen nur selten angewandt. Eine solch lange Suspendierung kollidiert mit dem Recht auf Bildung und ist nur bei außergewöhnlichen Vorfällen denkbar. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Ausschluss von der Klassenfahrt Baden-Württemberg

Der häufigste Ausschluss von Klassen- und Schulveranstaltungen ist der Ausschluss von der Klassenfahrt. Dieser ist  nur dann denkbar, wenn die Klassenfahrt durch die Teilnahme des Schülers erheblich gefährdet würde. Mehr Informationen zum Ausschluss auf der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Zuweisung an eine andere Schule Thüringen

Die Zuweisung durch eine andere Schule erfolgt in Thüringen durch das Schulamt und ist nur bei gravierenden Vorwürfen denkbar und setzt grundsätzlich voraus, dass diese zuvor angedroht wurde.  Mehr Informationen zur Zuweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Thüringen?
Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Thüringen

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Thüringen sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Für weitere Informationen klicken Sie bitte auf den Link "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in Thüringen?" oder kontaktieren Sie mich direkt.

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