Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Hessen - § 82 Hessisches Schulgesetz (§ 82 HSchG)

Ordnungsmaßnahmen Hessen (§ 82 Hessisches Schulgesetz)

 Ordnungsmaßnahmen in Hessen - § 82 HSchG

Nachfolgend erläutere ich Ihnen kurz die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in Hessen:

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.

Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultages Hessen

Der Unterrichtsausschluss für den aktuellen Tag ist eine besonders problematische Ordnungsmaßnahme, da sie tief in die Rechte des Schülers eingreift, durch den sofortigen Vollzug aber nicht abgewehrt werden kann. Hier werden vollendete Tatsachen geschaffen, gegen die man sich präventiv wehren sollte, wenn dies häufiger vorkommt. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link

Ausschluss von Klassenfahrten Hessen

Der Ausschluss von Klassen- und Schulveranstaltungen ist in der Praxis der Ausschluss von Klassenfahrten. Dies setzt immer ein präventives Element voraus, d.h. die Klassenfahrt muss durch das Vorverhalten des Schülers massiv gefährdet sein. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 2 Wochen Hessen

Der Unterrichtsausschluss bis zu 2 Wochen ist auch in Hessen inzwischen die häufigste Ordnungsmaßnahme und häufig und hat den Unterrichtsausschluss für den laufenden Schultag abgelöst. In allen Fällen der Suspendierung ist dies ein Einstieg in weitere Ordnungsmaßnahmen und sollte deshalb immer ernst genommen werden. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Zuweisung in eine Parallelklasse Hessen

Neben der dauerhaften Zuweisung in eine Parallelklasse ist in Hessen auch die vorübergehende Zuweisung in eine Parallelklasse geregelt. Beide haben gemein, dass es einen relevanten Konflikt innerhalb der Klasse gibt, der nicht anders lösbar erscheint, als eine vorübergehende oder dauerhafte Isolierung von der bisherigen Klasse. Mehr Informationen zur Zuweisung in eine Parallelklasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Überweisung in eine andere Schule Hessen

Die Überweisung in eine andere Schule ist die gravierendste Ordnungsmaßnahme, wodurch man dauerhaft eine andere Schule zugewiesen bekommt. Diese setzt üblicherweise eine vorherige Androhung der Überweisung an eine andere Schule voraus; nur in Extremfällen wird man Maßnahme ohne vorherige Androhung aussprechen dürfen. Mehr Informationen zur Überweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Verweisung an eine andere Schule Hessen

Auch durch die Verweisung an eine andere Schule wird das Schulverhältnis dauerhaft beendet. Im Gegensatz zur Überweisung an eine andere Schule bekommt man hier aber keine neue Schule zugewiesen, sondern soll sich selbst darum kümmern. Im Ergebnis wird aber auch hier das Staatliche Schulamt unterstützen müssen, wenn keine neue Schule aufnahmebereit ist. Mehr Informationen zur Verweisung von der Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Hessen?
Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Hessen

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Hessen sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Mehr Informationen erhalten Sie über den Button "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in Hessen?" oder kontaktieren Sie mich direkt.

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.

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