Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Berlin - § 63 Schulgesetz Berlin (§ 63 SchulG Berlin)

Ordnungsmaßnahmen Berlin (§ 63 Schulgesetz Berlin)

 Ordnungsmaßnahmen in Berlin (§ 63 Berliner Schulgesetz)

Die Ordnungsmaßnahmen in Berlin sind in § 63 SchulG Berlin geregelt. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die einzelnen Ordnungsmaßnahmen in Berlin:

Der schriftliche Verweis in Berlin

Der schriftliche Verweis wird in Berlin als Ordnungsmaßnahme geregelt. Es handelt sich hierbei um eine verschärfte Ermahnung, die allerdings schon eine Ordnungsmaßnahme darstellt. Die Anforderungen sind gegenüber den anderen Ordnungsmaßnahmen dennoch geringer. Mehr Informationen zum schriftlichen Verweis erhalten Sie durch den vorstehenden Link

Umsetzung in eine Parallelklasse
Berlin

Die Umsetzung in eine Parallelklasse in Berlin ist nur dann denkbar, wenn der Vorwurf auf einem gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beruht, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Umsetzung in eine Parallelklasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 10 Tagen Berlin

Der Unterrichtsausschluss ist auch in Berlin die häufigste Ordnungsmaßnahme, wobei der Rahmen auf 10 tage beschränkt ist. Meist wird auf geringerem Niveau begonnen und man sollte dies nie unterschätzen, da dies oftmals eine "Einstiegsahndung"  in weitere Ordnungsmaßnahmen darstellt. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Ausschluss von der Klassenfahrt Berlin

Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist in Berlin nicht explizit als Ordnungsmaßnahme geregelt, aber dennoch als Anordnung denkbar. Dies geschieht meist, wenn die Schule befürchtet, dass es ansonsten zu Problemen auf der Klassenfahrt kommen könnte. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Überweisung an eine andere Schule Berlin

Bei der Überweisung an eine andere Schule handelt es sich um den dauerhaften Ausschluss von der Schule, wobei wegen der Schulpflicht, eine andere Schule direkt zugewiesen wird.
Die Überweisung an eine andere Schule ist nur in außergewöhnlichen Konstellationen denkbar und setzt grundsätzlich eine vorherige Androhung der Überweisung an eine andere Schule voraus. Mehr Informationen zur Überweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch vorstehenden Link.

Entlassung aus der Schule Berlin

Wer nichht mehr schulpflichtig ist, wird direkt aus der Schule entlassen. Im übrigen gilt für die Entlassung aus der Schule dasselbe wie für die Überweisung an eine andere Schule.
Mehr Informationen zur Entlassung aus der Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Berlin?
 Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Berlin

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Berlin sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Nähere Informationen erhalten Sie über den Link "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in Berlin?" oder kontaktieren Sie mich direkt.



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