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Ordnungsmaßnahmen Schleswig-Holstein - § 25Schulgesetz Schleswig-Holstein (§ 25 SchulG SH)
Ordnungsmaßnahmen Schleswig-Holstein
§ 25 Schulgesetz SH
Ordnungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein
In § 25 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz werden die schulischen Ordnungsmaßnahmen geregelt. Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten vor:
Schriftlicher Verweis Schleswig-Holstein
Der schriftliche Verweis ist die niederschwelligste Ordnungsmaßnahme in Schleswig-Holstein und quasi eine verschärfte Ermahnung. Gleichzeitig ist es aber eben schon eine Ordnungsmaßnahme, so dass man sie ernst nehmen sollte.. Mehr Informationen zum schriftlichen Verweis erhalten Sie durch den vorstehenden Link
Überweisung in eine Parallelklasse
Schleswig-Holstein
Die Überweisung in eine Parallelklasse in Schleswig-Holstein ist nicht bei jedem Fehlverhalten denkbar, sondern nur dann, wenn es einen gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse gab, den man nicht anders lösen kann, als dass der Unruhestifter geht. Mehr Informationen zur Überweisung in eine Parallelklasse
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Unterrichtsausschluss bis zu 2 Wochen Schleswig-Holstein
Der Unterrichtsausschluss (insbesondere bis zu 5 Tagen) ist die häufigste Ordnungsmaßnahme in Schleswig-Holstein. Man sollte hier bereits bei kurzen Unterrichtsausschlüssen aufpassen, weil sich Schulen hieran rasch gewöhnen, wenn sie einmal die Grenze überschritten haben... Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Ausschluss von der Klassenfahrt Schleswig-Holstein
Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist die häufigste Variante des Ausschlusses von Schulveranstaltungen. Sie setzt immer voraus, dass die Klassenfahrt ansonsten erheblich gefährdet wäre. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt
erhalten Sie über vorstehenden Link.
Androhung der Überweisung an eine andere Schule SH
Grundsätzlich ist eine Überweisung an eine andere Schule vorher anzudrohen. Hier wird gerne über das Ziel hinausgeschossen, um Schüler mundtot zu machen, oder die Überweisung an eine andere Schule vorzubereiten, so dass an sich immer wehren sollte. Mehr Informationen zur Androhung der Überweisung an eine andere Schuleerhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Überweisung an eine andere Schule Schleswig-Holstein
Die Überweisung an eine andere Schule ist der dauerhafte Verweis von der Schule und damit die gravierendste Ordnungsmaßnahme in Schleswig-Holstein. Die Überweisung an eine andere Schule ist nur in gravierenden Fällen denkbar, oftmals versuchen es Schulen aber einfach, weil sie denken, die Schüler werden sich nicht wehren...