Ordnungsmaßnahmen in der Schule
Abgrenzung von Ordnungsmaßnahmen zu bloßen Erziehungsmaßnahmen
Alle Bundesländer praktizieren eine Zweiteilung pädagogischer Sanktionen:
- Erziehungsmaßnahmen (Ermahnungen, Strafarbeiten, Elterngespräche etc.) für die tägliche pädagogische Arbeit
- Ordnungsmaßnahmen für gravierendere Fälle
Erziehungsmaßnahmen sind solange unbedenklich,
als
sie nicht in gehäuftem Ausmaß auftreten (das man mal falsch beschuldigt wird, kommt vor)
und solange die Schule den Schüler noch nicht auf dem Kieker hat.
und solange die Schule den Schüler noch nicht auf dem Kieker hat.
Tritt einer der beiden Fälle ein, dann sollte man auch bei Erziehungsmaßnahmen vorsichtig sein, denn auch wiederholtes Fehlverhalten kann zu schulischen Ordnungsmaßnahmen führen.
Ist dies der Fall, kann ich für Sie gerne eine Ersteinschätzung
Ihrer konkreten Situation vornehmen, ob Sie bereits in einer gefährlichen Situation anbelangt sind.
Welche Ordnungsmaßnahmen in der Schule gibt es?
Ordnungsmaßnahmen in der Schule sind die gravierenden pädagogischen Ahndungen, die deshalb eine gesetzliche Grundlage in den Schulgesetzen erfordern.
Die Ordnungsmaßnahmen in der Schule sind in den Bundesländern identisch: Auch wenn nicht jedes Bundesland alle denkbaren Ordnungsmaßnahmen in der Schule aufweist, so sind die Ordnungsmaßnahmen, die in den einzelnen Bundesländern geregelt sind, in ihrer Form identisch.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Ordnungsmaßnahmen in der Schule:
- Nachsitzen - Rektoratsarrest (bspw. in Baden_Württemberg)
- Der Verweis, der verschärfte Verweis (bspw. in Bayern, Rheinland-Pfalz, NRW) bzw. verschärfte Verweis (Bayern),
- der Unterrichtsausschluss als Suspendierung vom Unterricht für einige Tage oder Wochen
- der Ausschluss von Klassenfahrten (meist als Ausschluss von außerschulischen Veranstaltungen bezeichnet)
- die Überweisung in eine andere Klasse
- der Schulausschluss (Baden-Württemberg, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen) bzw. die Überweisung an eine andere Schule (Hessen, Sachsen-Anhalt) bzw. die Verweisung von der Schule (bspw. Hessen) bzw. die Entlassung von der Schule (Bayern) als dauerhafter Ausschluss von der Schule.
Klicken Sie auf die vorstehenden Links, um mehr Informationen zu den einzelnen Ordnungsmaßnahmen zu erhalten und wie man sich dagegen wehrt! Alternativ können Sie mich natürlich jederzeit kontaktieren.