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Die einzelnen Ordnungsmaßnahmen in der Schule
Ordnungsmaßnahmen in der Schule
Abgrenzung von Ordnungsmaßnahmen zu bloßen Erziehungsmaßnahmen
Alle Bundesländer praktizieren eine Zweiteilung pädagogischer Sanktionen:
Erziehungsmaßnahmen
(Ermahnungen, Strafarbeiten, Elterngespräche etc.) für die tägliche pädagogische Arbeit
Ordnungsmaßnahmen
für gravierendere Fälle
Erziehungsmaßnahmen sind solange unbedenklich,
alssie nicht in gehäuftem Ausmaß auftreten (das man mal falsch beschuldigt wird, kommt vor) und solange die Schule den Schüler noch nicht auf dem Kieker hat.
Tritt einer der beiden Fälle ein, dann sollte man auch bei Erziehungsmaßnahmen vorsichtig sein, denn auch wiederholtes Fehlverhalten kann zu schulischen Ordnungsmaßnahmen führen.
Ist dies der Fall, kann ich für Sie gerne eine Ersteinschätzung
Ihrer konkreten Situation vornehmen, ob Sie bereits in einer gefährlichen Situation anbelangt sind.
Welche Ordnungsmaßnahmen in der Schule gibt es?
Ordnungsmaßnahmen in der Schule sind die gravierenden pädagogischen Ahndungen, die deshalb eine gesetzliche Grundlage in den Schulgesetzen erfordern.
Die Ordnungsmaßnahmen in der Schule sind in den Bundesländern identisch: Auch wenn nicht jedes Bundesland alle denkbaren Ordnungsmaßnahmen in der Schule aufweist, so sind die Ordnungsmaßnahmen, die in den einzelnen Bundesländern geregelt sind, in ihrer Form identisch.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Ordnungsmaßnahmen in der Schule: