Die schulischen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen sind in § 39 Schulgesetz Sachsen abschließend geregelt.
Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in Sachsen vor:
Schriftlicher Verweis Sachsen
Der schriftliche Verweis in Sachsen ist die niederschwelligste Ordnungsmaßnahme aber eben bereits eine Ordnungsmaßnahme! Insofern sollte man den schriftlichen Verweis auch ernst nehmen, da man hierdurch quasi aktenkundig wird. Mehr Informationen zum schriftlichen Verweis erhalten Sie durch den vorstehenden Link
Überweisung in eine andere Klasse Sachsen
Die Überweisung in eine andere Klasse in Sachsen ist pädagogisch dahingehend beschränkt, dass der Vorwurf auf einem gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beruhen muss, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Überweisung in eine andere Klasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen Sachsen
Der Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen ist die häufigste Ordnungsmaßnahme, wobei aus Gründen des Rechts auf Bildung meist nur ein Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tagen angeordnet wird. Aufpassen muss man ungeachtet dessen, da dies meist der Einstieg ist, dass man künftig auf dem Kieker der Schule ist. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Ausschluss von der Klassenfahrt Sachsen
Der Ausschluss von der Klassenfahrt umfasst regelmäßig ein präventives Element dahingehend, dass andernfalls die Durchführung der Klassenfahrt ernsthaft gefährdet wird. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Androhung des Schulausschlusses Sachsen
Die Androhung des Schulausschlusses ist die allerletzte Warnung - wobei der Schulausschluss aber nur denkbar ist, wenn etwas Gravierendes passiert und nicht bei nächster Gelegenheit... da Schulen aber genau dazu neigen, sollte man sich hiergegen immer wehren. Mehr Informationen zur Androhung des Schulausschlusses erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Schulausschluss Sachsen
Der Schulausschluss in Sachsen ist der dauerhafte Verweis von der Schule und damit die gravierendste Ordnungsmaßnahme. Ein Schulausschluss ist nur in außergewöhnlichen Konstellationen denkbar und setzt üblicherweise voraus, dass er zuvor schon einmal angedroht wurde. Mehr Informationen zum Schulausschluss
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Sachsen?
Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen
Gegen Ordnungsmaßnahmen in Sachsen
sollte man sich immer wehren,
wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
oder die Schule einen auf dem Kieker hat
oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.