Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ausschluss von der Klassenfahrt

Ausschluss von der Klassenfahrt

Ausschluss von der Klassenfahrt - was ist das?

Unter einem Ausschluss von der Klassenfahrt versteht man die Verweigerung einen Schüler hieran teilnehmen zu lassen, selbst wenn die Eltern den Preis schon entrichtet haben und das Geld meist auch nicht mehr zurückbekommen.

Der Anordnung des Ausschlusses von der Klassenfahrt liegt meist ein präventives Element zugrunde, d.h. der Schüler wird meist weniger für einen konkreten pädagogischen Verstoß geahndet, als dass behauptet wird, der konkrete Verstoß indiziere, dass der Schüler sich nicht an Regeln halte, so dass er eine Gefahr für die ordnungsgemäße Durchführung der Klassenfahrt darstelle.

In der Praxis sind vom Ausschluss von der Klassenfahrt deshalb auch weniger Schüler betroffen, die ein gravierendes pädagogisches Fehlverhalten an den Tag legen, als eher Schüler,, die im kleineren immer mal wieder zu Undiszipliniertheiten neigen,
  • weil sie bspw. trotz Verbots das Schulgelände verlassen,
  • zu spät zum Unterricht kommen,
  • sich Anordnungen von Lehrern widersetzen,
  • oder auch bei einer vorangegangenen Klassenfahrt negativ in Erscheinung getreten sind, weil sie zu spät zum Treffpunkt kamen, sich nachts in anderen Zimmern trafen usw.
Hieraus wird ersichtlich, dass vielfach Schüler mit ADHS betroffen sind, da diese leider oftmals erst handeln und sich dann überlegen, ob es eine gute Idee war und die Lehrer dann vorab mal schnell auf der Liste haben...


Ausschluss von der Klassenfahrt - wie kann ich mich wehren?

Das Hauptproblem des Ausschlusses bei der Klassenfahrt ist häufig, dass diese kurzfristig angeordnet wird, d.h. unmittelbar vor dem Start der Klassenfahrt!

Da der Widerspruch gegen die Anordnung des Ausschlusses von der Klassenfahrt in den meisten Bundesländern keine aufschiebende Wirkung hat und in den anderen Bundesländern durch Anordnung des Sofortvollzugs regelmäßig dieselbe Situation geschaffen wird, bringt ein Widerspruch von Eltern regelmäßig nichts mehr, d.h. der Ausschluss von der Klassenfahrt wird dennoch vollzogen!

Die einzige Chance, den Ausschluss von der Klassenfahrt noch zu vollhindern, ist demnach meist ein anwaltlicher Widerspruch mit der Drohung, notfalls die Teilnahme an der Klassenfahrt durch einen gerichtlichen Eilantrag durchzusetzen!

Sollte ein Ausschluss von der Klassenfahrt demnach angeordnet sein, kontaktieren Sie mich so schnell als möglich. Ich behandle solche Fälle stets ein Eilfall und  stehe Ihnen 24/7 hierfür zur Verfügung.

Noch einen Nachtrag hierzu: Der Ausschluss von Klassenfahrten führt regelmäßig dazu, dass man das bereits entrichtete Geld für die Reise verliert, da Schulen im Normalfall keine Reiserücktrittsversicherung abschließen und durch den Ausschluss von der Klassenfahrt ja ein Rechtsgrund geschaffen wird, warum man nicht mitfahren darf. Verpasst man es, seine Rechte durch einen gerichtlichen Eilantrag geltend zu machen, kann man auch noch nachträglich im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage versuchen, den Ausschluss von der Klassenfahrt als rechtswidrig erklären zu lassen, damit man zumindest nachträglich an sein Geld zurückkommt.

Dieselbe Situation stellt sich regelmäßig dann dar, wenn man von einer laufenden Klassenfahrt nach Hause geschickt wird, was man effektiv  nicht mehr verhindern kann. Hier kann man im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage versuchen, die Maßnahme nachträglich für rechtswidrig erklären zu lassen und ggf. Geld für die Rückreise wieder zurückzubekommen.
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