Unter einem Ausschluss von der Klassenfahrt
versteht man die Verweigerung einen Schüler hieran teilnehmen zu lassen, selbst wenn die Eltern den Preis schon entrichtet haben und das Geld meist auch nicht mehr zurückbekommen.
Der Anordnung des Ausschlusses von der Klassenfahrt
liegt meist ein präventives Element
zugrunde, d.h. der Schüler wird meist weniger für einen konkreten pädagogischen Verstoß geahndet, als dass behauptet wird, der konkrete Verstoß indiziere, dass der Schüler sich nicht an Regeln halte, so dass er eine Gefahr für die ordnungsgemäße Durchführung der Klassenfahrt darstelle.
In der Praxis sind vom Ausschluss von der Klassenfahrt deshalb auch weniger Schüler betroffen, die ein gravierendes pädagogisches Fehlverhalten an den Tag legen, als eher Schüler,, die im kleineren immer mal wieder zu Undiszipliniertheiten neigen,
- weil sie bspw. trotz Verbots das Schulgelände verlassen,
- zu spät zum Unterricht kommen,
- sich Anordnungen von Lehrern widersetzen,
- oder auch
bei einer vorangegangenen Klassenfahrt negativ in Erscheinung getreten sind, weil sie zu spät zum Treffpunkt kamen, sich nachts in anderen Zimmern trafen
usw.
Hieraus wird ersichtlich, dass vielfach Schüler mit ADHS betroffen sind, da diese leider oftmals erst handeln und sich dann überlegen, ob es eine gute Idee war und die Lehrer dann vorab mal schnell auf der Liste haben...
Das Hauptproblem des
Ausschlusses bei der Klassenfahrt
ist häufig, dass diese
kurzfristig angeordnet
wird, d.h. unmittelbar vor dem Start der Klassenfahrt!
Da der
Widerspruch gegen die Anordnung des Ausschlusses von der Klassenfahrt
in den meisten Bundesländern
keine aufschiebende Wirkung
hat und in den anderen Bundesländern durch
Anordnung des Sofortvollzugs
regelmäßig dieselbe Situation geschaffen wird, bringt ein Widerspruch von Eltern regelmäßig nichts mehr, d.h.
der Ausschluss von der Klassenfahrt wird dennoch vollzogen!
Die einzige Chance, den Ausschluss von der Klassenfahrt noch zu vollhindern, ist demnach meist ein anwaltlicher Widerspruch mit der Drohung, notfalls die Teilnahme an der Klassenfahrt durch einen gerichtlichen Eilantrag durchzusetzen!
Sollte ein Ausschluss von der Klassenfahrt demnach angeordnet sein, kontaktieren Sie mich
so schnell als möglich. Ich behandle solche Fälle stets ein Eilfall und stehe Ihnen 24/7 hierfür zur Verfügung.
Noch einen Nachtrag hierzu: Der Ausschluss von Klassenfahrten führt regelmäßig dazu, dass man das bereits entrichtete Geld für die Reise verliert, da Schulen im Normalfall keine Reiserücktrittsversicherung abschließen und durch den Ausschluss von der Klassenfahrt ja ein Rechtsgrund geschaffen wird, warum man nicht mitfahren darf. Verpasst man es, seine Rechte durch einen gerichtlichen Eilantrag geltend zu machen, kann man auch noch nachträglich im Wege einer Fortsetzungsfeststellungsklage versuchen, den Ausschluss von der Klassenfahrt als rechtswidrig erklären zu lassen, damit man zumindest nachträglich an sein Geld zurückkommt.
Dieselbe Situation stellt sich regelmäßig dann dar, wenn man von einer laufenden Klassenfahrt nach Hause geschickt wird, was man effektiv nicht mehr verhindern kann. Hier kann man im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage versuchen, die Maßnahme nachträglich für rechtswidrig erklären zu lassen und ggf. Geld für die Rückreise wieder zurückzubekommen.