Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Rheinland-Pfalz - § 97 Überreifende Schulordnung RLP (§ 97 ÜSchO)

Ordnungsmaßnahmen Rheinland-Pfalz
§ 97 Übergreifende Schulordnung (§97 ÜSchO)

 Ordnungsmaßnahmen Rheinland-Pfalz (§ 97 ÜSchO RLP) 

Die einzelnen Ordnungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz sind in § 97 ÜSchO RLP geregelt.

Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in RLP vor:

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.

Vor-die-Tür-stellen Rheinland-Pfalz

Die Untersagung der Teilnahme an der laufenden Unterrichtsstunde in RLP ist meist ein Vor-die-Tür-stellen - aber natürlich gibt es auch moderne Varianten wie den Trainingsraum etc. Viel bedarf es nicht dafür und in anderen Bundesländern handelt es sich nicht einmal um eine Ordnungsmaßnahme. Aufpassen sollte man immer, wenn dies häufiger geschieht...

schriftlicher Verweis durch den Schulleiter (Schulleiterverweis)

Der schriftliche Verweis (Schulleiterverweis) ist in Rheinland-Pfalz gleichsam noch keine gravierende Ordnungsmaßnahme und setzt deshalb auch kein gravierendes Fehlverhalten voraus. Hier erreicht man allerdings das Level "richtiger Ordnungsmaßnahmen", so dass man durchaus aufpassen sollte, dass es bei nächster Gelegenheit nicht eine Stufe höher geht... Mehr Informationen zum schriftlichen Verweis erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss für den laufenden Schultag RLP

Der Unterrichtsausschluss für den laufenden Schultag lädt immer zur Willkür ein, da er sofort angeordnet und vollzogen wird und man diesen akut nicht verhindern kann. Häuft sich dies, sollte man aber auf jeden Fall präventiv dagegen vorgehen. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 6 Tagen Rheinland-Pfalz

Der Unterrichtsausschluss ist in Rheinland-Pfalz die häufigste Ordnungsmaßnahme. damit ist auch eine Stufe erreicht, bei der man vorsichtig sein muss, denn ist diese Stufe erst einmal überwunden, wird man häufig stigmatisiert und es geht munter weiter... Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Ausschluss von der Klassenfahrt Rheinland-Pfalz

Der Ausschluss von der Klassenfahrt in Rheinland-Pfalz beinhaltet präventive Elemente und setzt voraus, dass die Teilnahme des Schülers an der Klassenfahrt zu ernsthaften Problemen führen kann. Mehr Informationen zum Ausschluss auf der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Schulausschluss Rheinland-Pfalz

Der Schulausschluss ist der dauerhafte Verweis von der Schule und damit die gravierendste Ordnungsmaßnahme in RLP. Ein Schulausschluss ist nur in außergewöhnlichen Konstellationen denkbar und setzt üblicherweise voraus, dass er zuvor schon die Androhung des Schulausschlusses ausgesprochen wurde. Mehr Informationen zum Schulausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz?Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in RLP

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Mehr Informationen erhalten Sie unter dem Button "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in Rheinland-Pfalz?" oder kontaktieren Sie mich direkt.

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.


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