Ordungsmaßnahmen in der Schule 

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Ordnungsmaßnahmen Baden-Württemberg - § 90 Schulgesetz BW

Ordnungsmaßnahmen Baden-Württemberg (§ 90 Schulgesetz Baden-Württemberg)

 Ordnungsmaßnahmen BW (§ 90 SchG BW)

Die Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg sind in § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg (§ 90 SchG BW) geregelt.

Nachfolgend stelle ich die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg vor:

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.

Nachsitzen Baden-Württemberg, Rektoratsarrest BW

Die Anordnung von Nachsitzen durch Lehrer bzw. der Rektoratsarrest durch den Schulleiter sind in Baden-Württemberg Ordnungsmaßnahmen. Die Anforderungen hierfür sind gegenüber den anderen Ordnungsmaßnahmen geringer. Mehr Informationen zum Nachsitzen bzw. dem Rektoratsarrest erhalten Sie durch den vorstehenden Link

Überweisung in eine Parallelklasse
Baden-Württemberg

Die Überweisung in eine Parallelklasse in Baden-Württemberg ist pädagogisch dahingehend beschränkt, dass der Vorwurf auf einem gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beruhen  muss, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Überweisung in eine Parallelklasse erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tagen Baden-Württemberg

Der Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tage ist in Baden-Württemberg die häufigste Ordnungsmaßnahme und häufig der Einstieg in eine Stigmatisierung des Schülers und weitere Ordnungsmaßnahmen. Die Androhung eines Unterrichtsausschlusses erfolgt in BW selten. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen Baden-Württemberg

Der Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen wird in Baden-Württemberg selten angewandt, da dieser massiv in das Recht auf Bildung eingreift. Sollte dieser angewendet werden, heißt es umgekehrt, dass man die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stets in Frage stellen kann. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
 

Ausschluss von der Klassenfahrt Baden-Württemberg

Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist in baden-Württemberg keine Ordnungsmaßnahme, sondern eine Präventivmaßnahme und setzt voraus, dass man aufgrund des Verhaltens des Schülers befürchtet, dass es zu erheblichen Problemen auf der Klassenfahrt kommen könnte. Mehr Informationen zum Ausschluss auf der Klassenfahrt erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Schulausschluss Baden-Württemberg

Der Schulausschluss ist der dauerhafte Verweis von der Schule und damit die gravierendste Ordnungsmaßnahme in Baden-Württemberg. Ein Schulausschluss ist in BW nur in außergewöhnlichen Konstellationen denkbar und setzt üblicherweise voraus, dass er zuvor schon eine Androhung des Schulausschlusses gab. Mehr Informationen zum Schulausschluss erhalten Sie durch den vorstehenden Link.

Wie verhindere ich  Ordnungsmaßnahmen in BW?
Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg

Gegen Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg sollte man sich immer wehren,
  • wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
  • oder die Schule einen auf dem Kieker hat 
  • oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Link "Was tun bei Ordnungsmaßnahmen in BW?" oder kontaktieren Sie mich direkt.

Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.

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