Die Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg sind in § 90 Schulgesetz Baden-Württemberg (§ 90 SchG BW) geregelt.
Nachfolgend stelle ich die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg vor:
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Nachsitzen Baden-Württemberg, Rektoratsarrest BW
Die Anordnung von Nachsitzen durch Lehrer bzw. der Rektoratsarrest durch den Schulleiter sind in Baden-Württemberg Ordnungsmaßnahmen. Die Anforderungen hierfür sind gegenüber den anderen Ordnungsmaßnahmen geringer. Mehr Informationen zum Nachsitzen
bzw. dem Rektoratsarrest
erhalten Sie durch den vorstehenden Link
Überweisung in eine Parallelklasse
Baden-Württemberg
Die Überweisung in eine Parallelklasse in Baden-Württemberg ist pädagogisch dahingehend beschränkt, dass der Vorwurf auf einem gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beruhen muss, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Überweisung in eine Parallelklasse
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Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tagen Baden-Württemberg
Der Unterrichtsausschluss bis zu 5 Tage ist in Baden-Württemberg die häufigste Ordnungsmaßnahme und häufig der Einstieg in eine Stigmatisierung des Schülers und weitere Ordnungsmaßnahmen. Die Androhung eines Unterrichtsausschlusses erfolgt in BW selten. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss
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Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen Baden-Württemberg
Der Unterrichtsausschluss bis zu 4 Wochen wird in Baden-Württemberg selten angewandt, da dieser massiv in das Recht auf Bildung eingreift. Sollte dieser angewendet werden, heißt es umgekehrt, dass man die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stets in Frage stellen kann. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss
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Ausschluss von der Klassenfahrt Baden-Württemberg
Der Ausschluss von der Klassenfahrt ist in baden-Württemberg keine Ordnungsmaßnahme, sondern eine Präventivmaßnahme und setzt voraus, dass man aufgrund des Verhaltens des Schülers befürchtet, dass es zu erheblichen Problemen auf der Klassenfahrt kommen könnte. Mehr Informationen zum Ausschluss auf der Klassenfahrt
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Schulausschluss Baden-Württemberg
Der Schulausschluss ist der dauerhafte Verweis von der Schule und damit die gravierendste Ordnungsmaßnahme in Baden-Württemberg. Ein Schulausschluss ist in BW nur in außergewöhnlichen Konstellationen denkbar und setzt üblicherweise voraus, dass er zuvor schon eine Androhung des Schulausschlusses gab. Mehr Informationen zum Schulausschluss
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Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in BW? Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg
Gegen Ordnungsmaßnahmen in Baden-Württemberg sollte man sich immer wehren,
wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
oder die Schule einen auf dem Kieker hat
oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
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