In § 61 Schulgesetz Niedersachsen sind die schulischen Ordnungsmaßnahmen geregelt.
Nachfolgend stelle ich Ihnen die wichtigsten Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen kurz vor:
Weitergehende Informationen zu diesem und allen anderen wichtigen schulrechtlichen Themen finden Sie auch auf meiner neuen Website anwalt-fuer-schulrecht.online.
Ausschluss vom Unterricht in einem Fach Niedersachsen
In Niedersachsen ist ein partieller Unterrichtsausschluss in einem Fach bis zur Dauer von einem Monat möglich. Dies ist im Ergebnis eine Mischung aus Unterrichtsausschluss und partieller Überweisung in eine Parallelklasse, wenn man stattdessen am Unterricht der anderen Klasse teilnimmt, was aber nicht immer der Fall ist. Mehr Informationen zum Ausschluss vom Unterricht in einem Fach erhalten Sie durch den vorstehenden Link
Überweisung in eine Parallelklasse
Niedersachsen
Die Überweisung in eine Parallelklasse in Niedersachsen ist pädagogisch dahingehend beschränkt, dass der Vorwurf auf einem gravierenden Konflikt innerhalb der Klasse beruhen muss, der nicht anders gelöst werden kann. Mehr Informationen zur Überweisung in eine Parallelklasse
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Unterrichtsausschluss bis zu 3 Monaten Niedersachsen
Der Unterrichtsausschluss ist in Niedersachsen die häufigste Ordnungsmaßnahme wobei der Strafrahmen von bis zu 3 Monaten exorbitant ist. Aus diesem Grunde schießen Schulen in Niedersachsen bei Unterrichtsausschlüssen im Vergleich zu anderen Bundesländern auch häufig über das Ziel hinaus. Mehr Informationen zum Unterrichtsausschluss
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Ausschluss von der Klassenfahrt Niedersachsen
Der Ausschluss von unterrichtlichen Angeboten in Niedersachsen meint meist den Ausschluss von der Klassenfahrt. Dieser ist nur denkbar, wenn die Klassenfahrt ansonsten erheblich gefährdet wäre, insbesondere weil der betreffende Schüler notorisch gegen Regeln verstößt. Mehr Informationen zum Ausschluss von der Klassenfahrt
erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Überweisung an eine andere Schule Niedersachsen
Hierbei handelt es sich um die dauerhafte Zuweisung einer neuen Schule, die nur in Extremfällen direkt angeordnet werden darf. Im Regelfall hat der Maßnahme die Androhung der Überweisung in eine andere Schule vorauszugehen und ein erneuter gravierender Verstoß zu folgen. Mehr Informationen zur Überweisung an eine andere Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Verweisung von der Schule Niedersachsen
Die Verweisung von der Schule ist gleichsam ein dauerhafter Ausschluss, wobei man zunächst die neue Schule selbst suchen muss. Verweigern sich alle Schulen einer Aufnahme muss die Landesschulbehörde indes eine neue Schule zuweisen. Mehr Informationen zur Verweisung von der Schule erhalten Sie durch den vorstehenden Link.
Wie verhindere ich Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen?
Widerspruch gegen Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen
Gegen Ordnungsmaßnahmen in Niedersachsen
sollte man sich immer wehren,
wenn sich der Vorwurf ganz anders darstellt,
oder die Schule einen auf dem Kieker hat
oder wenn die pädagogische Ahndung zu hart erscheint.
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